08.02.2022
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Mit 5.2.2022 hat das Gesundheitsministerium die Bestimmungen zur Kontaktpersonennachverfolgung aktualisiert. Danach gelten zusätzlich zu den bislang geltenden Ausnahmen nicht als Kontaktperson:
Personen, die innerhalb der letzten 3 Monate vor dem Kontakt mit einer infizierten Person von einer Infektion mit der Omikron-Variante genesen sind.