09.11.2022
Für Zahnärzt:innen besteht nach wie vor keine Verpflichtung zur Verwendung von e-Rezepten. Apotheken müssen daher auch weiterhin die von Zahnärzt:innen ausgestellten Papierrezepte auf Kassenvordrucken akzeptieren. Einen Stichtag für ein Ende dieser Verpflichtung gibt es bis dato nicht.
Sollten bei Apotheken diesbezüglich Missverständnisse auftreten, so hat die ÖGK Unterstützung bei der Klärung zugesagt, sofern konkrete Daten mitgeteilt werden.
Die Kassenrezepte in Papierform werden Zahnärzten und Zahnärztinnen auch weiterhin zur Verfügung gestellt.