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Die Anmeldung für die Notdienste 2024 ist bis 13.10.2023 über dieses Online-Formular möglich. Die Bearbeitung erfolgt unabhängig vom Datum des Einlangens.

Der Nachtdienst findet täglich an Werk-, Sonn- und Feiertagen von 20:00 bis 01:00 Uhr statt. Pro Nachtdienst wird eine Ordination eingeteilt. Ausnahme: Vom 25.12. bis 30.12. sowie vom 01.01. bis 06.01. werden pro Dienst zwei Ordinationen eingeteilt.

Nachtdienste können von Zahnärzt:innen mit ÖGK-Vertrag während der gesamten Berufslaufbahn versehen werden. Aufgrund der großen Nachfrage werden pro Ordination maximal drei Nachtdienste im Jahr vergeben, und zwar je ein Dienst pro Tertial, davon pro Ordination maximal ein Freitag oder Samstag, die beiden weiteren Dienste müssen auf andere Wochentage entfallen.

Der Wochenend- bzw. Feiertagsdienst umfasst Samstag und Sonntag sowie gegebenenfalls zusätzlich Feier- und Fenstertage und findet von 09:00 bis 18:00 Uhr statt. Ein Dienst besteht somit aus zwei bis maximal vier Tagen, ausgenommen der Feiertag fällt auf einen Mittwoch.

Für jeden zweitägigen Dienst werden drei Ordinationen eingeteilt. Diese Dienste können nur von Zahnärzt:innen mit ÖGK-Vertrag innerhalb der ersten fünf Jahre nach Invertragnahme versehen werden. Pro Ordination werden maximal drei Wochenend- bzw. Feiertagsdienste im Jahr vergeben, und zwar je ein Dienst pro Tertial. Besteht der Dienst aus drei oder mehr Tagen, wird zusätzlich eine vierte Ordination eingeteilt. Diesen zusätzlichen Dienst dürfen auch Privat-Zahnärzt:innen oder jene mit „kleinen“ Kassen (KFA und SVS) verrichten.  

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Landeszahnärztekammer für Wien:
Susanne Plattner
Tel.: +43 50 511-1020
E-Mail: niederlassung(at)wr.zahnaerztekammer.at