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Die Österreichische Zahnärztekammer hat mit dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen folgende Änderungen zum Gesamtvertrag Kieferorthopädie (KFO-GV) vereinbart:

  • Grundsätzlich hat die Übermittlung von Unterlagen und Modellen in digitalisierter Form über das Formularübermittlungsservice FUS-KFO mit 1. Jänner 2022 zu erfolgen.
  • Sollte allerdings die entsprechende Ausstattung dafür noch nicht zur Verfügung stehen, können bis längstens 30. Juni 2022 ersatzweise Panoramaröntgenbilder und Fotos via FUS-KFO übermittelt werden.
  • VertragsbehandlerInnen, die am 30. Juni 2022 das 64. Lebensjahr erreicht oder bereits überschritten haben (Geburtsdatum 30. Juni 1958 oder älter), können auch nach dem 30. Juni 2022 weiterhin ersatzweise Panoramaröntgenbilder und Fotos via FUS-KFO übermitteln.
  • WahlbehandlerInnen haben die Möglichkeit, ihre Anträge und Modelle analog den Regelungen für VertragsbehandlerInnen zu übermitteln.

Den gesamten Text der Vertragsänderungen finden Sie  hier

Für WahlkieferorthopädInnen finden Sie nähere Informationen  hier

Erläuterungen zur Übertragung digitaler Daten finden Sie  hier