02.05.2022
§ 25 der Abfallbehandlungspflichten-Verordnung sieht besondere Entsorgungsbestimmungen für verletzungsgefährdende, medizinische Abfälle vor.
Das heißt, dass Ordinationsabfälle mit Verletzungsgefahr (z.B. Kanülen und sonstige verletzungsgefährdende, spitze oder scharfe Gegenstände wie Wurzelkanalinstrumente, Skalpellklingen etc.) KEINESFALLS in den Hausmüll gegeben werden dürfen, auch wenn sie in geeigneten Behältern (undurchsichtig, flüssigkeitsdicht, fest verschlossen und transportsicher) verpackt sind.
Für diese Abfälle gibt es folgende Entsorgungsmöglichkeiten:
- Abgabe bei der Problemstoffsammelstelle auf einem Mistplatz der MA 48
(nicht bei den kleinen Problemstoffsammelstellen)
Die Vereinbarung der Landeszahnärztekammer für Wien und der MA 48 sieht vor, dass EIN Spritzenkübel pro Zahnärzt:in und Quartal bei einem nahegelegenen Mistplatz nach Vorlage des Zahnärzte-Ausweises und eines amtlichen Lichtbildausweises sowie einer einmaligen vor Ort zu erledigenden Registrierung beim gewählten Mistplatz abgegeben werden kann. Dieser Behälter darf max. 2,5l fassen und eine Höhe von 24 cm und einen Durchmesser von 14 cm nicht überschreiten (kleines Normgebinde).
Der volle mitgebrachte Behälter (max. 2,5l, nach ÖNORM EN ISO 23907-1:2019) wird am Mistplatz gegen einen leeren gleichwertigen Behälter getauscht.
Es können auch mehrere und größere Gebinde abgegeben werde, diese sind dann allerdings gebührenpflichtig!!
Die folgenden größeren Behälter sind direkt am Mistplatz zu erwerben:
3l Behälter für € 5,-
6l Behälter für € 11,-
10l Behälter für € 18,-
30l Behälter für € 54,-
Eine Aufstellung der Adressen der Problemstoffsammelstellen finden Sie im Internet unter:
https://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/entsorgung/mistplatz/adressen.html
- Entsorgung über einen befugten Entsorger, der die verletzungsgefährdenden Abfälle in der Ordination abholt und nachweislich in eine thermische Behandlungsanlage einbringt.
Auszug aus der ÖNORM S 2104 Ausgabe: 2020-04-016.2.2 :
Behälter für medizinische Abfälle mit Verletzungsgefahr
Zur Vermeidung von Verletzungen sind für die getrennte Sammlung und Bereitstellung von Abfällen mit Verletzungsgefahr gemäß 4.3 b) Behälter mit folgenden zusätzlichen Kriterien zu verwenden:
— durchstichfest gemäß ÖNORM EN ISO 23907-1:2019, 4.2.4
— ausreichend bruchfest
— dauerhaft verschließbar
Es wird empfohlen, diese Sammelbehälter aus Gründen der Verletzungsprävention nur zu etwa drei Viertel zu füllen. Danach sind sie dicht und dauerhaft zu verschließen. Sammelbehälter aus Pappe sind für Abfälle mit Verletzungsgefahr gemäß 4.3 b) nicht geeignet. Ausreichend bruchfest sind die Behälter dann, wenn sie bei üblicher Befüllung (3/4 mit Nadeln) und Raumtemperatur bei einem Sturz aus Arbeitstischhöhe (1m) nicht zu Bruch gehen.
Abfälle ohne Verletzungsgefahr (z.B.: Einmalwäsche, Tupfer, Handschuhe, Einmalspritzen ohne Kanüle), auch wenn diese blutig sind, können in geeigneten Säcken (Polyäthylenfolie > 70µm, flüssigkeitsdicht, undurchsichtig) über die Restmülltonne entsorgt werden.