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Die Möglichkeit, Corona-Kurzarbeit (Phase 5) zu beantragen besteht weiterhin. Alle notwendigen Informationen finden Sie hier: CORONA KURZARBEIT - PHASE V - Österreichische Zahnärztekammer (zahnaerztekammer.at)

Für eine Antragstellung verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Formular:
WKÖ-ÖGB - (zahnaerztekammer.at)

Für die individuelle Einschätzung, ob Kurzarbeit (weiterhin) für Sie geeignet wäre, empfehlen wir die individuelle Abklärung mit Ihrem Steuerberater.