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Wohnzimmertests gelten nicht in Wien

Durch die 7. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurden mit 21.1.2022 die sogenannten „Wohnzimmertests“ auf Bundesebene wieder als 3G-Nachweis zugelassen. Damit sind SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung gemeint, die 24 Stunden gültig sind.
Das Bundesland Wien wird nach jetzigem Stand weiterhin strengere Maßnahmen setzen und die Zulässigkeit von „Wohnzimmertests“ nicht wieder einführen. Der Grund ist, dass Wien über ausreichend PCR-Testkapazitäten verfügt.

Sollten sich hierzu für Wien noch Änderungen ergeben, wird die Landeszahnärztekammer für Wien wieder so rasch wie möglich informieren.