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Basierend auf den derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Daten und Erfahrungen aus anderen Ländern, theoretischen und immunologischen Überlegungen und Erfahrungswerten mit anderen Impfungen, hat das Nationale Impfgremium die Empfehlungen für die Durchführung einer weiteren, in den meisten Fällen 3. Dosis, nun konkretisiert. Grundsätzlich geht das Impfgremium weiterhin von einer Schutzwirkung von rund 9 Monaten nach vollständiger Erstimmunisierung (impfstoffabhängig 1 oder 2 Dosen) aus. Die jüngste Datenlage zeigt jedoch, dass bei Personen höheren Alters und bei Personen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Immunsuppression die Schutzwirkung insbesondere gegen die Delta-Variante nicht in allen Fällen bis zur Dauer von 9 Monaten in vollem Ausmaß gegeben ist. Umgekehrt zeigen erste Daten aus Israel und England, dass durch Drittimpfungen die Zahl an Infektionen, Impfdurchbrüchen und damit assoziierte Krankenhausaufenthalte reduziert werden kann.

Generell werden zwei Zyklen für die dritte Impfdosis unterschieden. Für das Personal im Gesundheitsbereich kommt die „12-Monats-Regel“ zur Anwendung. Also eine Auffrischung zwischen neun und zwölf Monate nach dem zweiten „Stich“. Der 9-Monatszyklus, also eine dritte Impfung spätestens neun Monate nach der vollständigen Immunisierung, wird neben Risikogruppen auch all jenen empfohlen, die bisher 1 Dosis COVID-19-Vaccine Janssen oder 2 Dosen Vaxzevria von AstraZeneca erhalten haben. Für diese Gruppen gilt zudem, dass ein Mindestabstand zur letzten Impfung von sechs Monaten nicht unterschritten werden soll.

mRNA-Impfstoffe für Auffrischung

Für diese weitere Dosis wird in allen Fällen ein mRNA-Impfstoff empfohlen – auch für jene, die initial einen Vektorimpfstoff erhalten haben. Die Wahl des mRNA-Impfstoffes (Comirnaty von Biontech/Pfizer oder Spikevax von Moderna) ist unabhängig davon, welches Produkt im Rahmen der primären Impfserie verabreicht wurde.

Derzeit sind alle von der EMA zugelassenen Impfstoffe nur für eine primäre Immunisierung und nicht für eine weitere Dosis zugelassen. Bei der weiteren, impfstoffabhängig 2. bzw. 3. Dosis handelt es sich bisher somit um off-label-Anwendungen, die besondere Aufklärung erfordern.

Die LZÄK Wien ist bereits in Abstimmung mit den verantwortlichen Stellen der Stadt Wien und wird Sie rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise informieren.

Die gesamte Presseaussendung des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) finden sie unter diesem LINK.