Mit 1. März 2022 wird die Stadt Wien letzte Lücken der Parkraumbewirtschaftung schließen und wienweit flächendeckende Kurzparkzonen einführen. Wir haben daher frühzeitig Gespräche mit der zuständigen Stadträtin geführt und aktuell nur bedingt Gehör gefunden. Für uns ist das Ergebnis der Gespräche nicht befriedigend, wir werden daher weitere Überzeugungsarbeit leisten, um hier mit der Stadt Wien einen für beide Seiten gangbaren zu Weg finden.
Die Stadt Wien räumt zahnärztlichen Ordinationen die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung von der höchstzulässigen Abstelldauer ein, die im Einzelfall geprüft wird. Diese Ausnahmebewilligung gilt im Rahmen der täglichen Ordinationszeiten zuzüglich einer Stunde Vor- und Nacharbeitszeit, wenn auch Hausbesuche durchgeführt werden.
Die Entrichtung der Parkometerabgabe kann erfolgen durch:
- das Lösen von Kurzparkscheinen (es dürften somit mehrere Parkscheine zeitgleich entwertet und hinter die Windschutzscheibe gelegt werden) oder
- eine Jahrespauschale für alle Kurzparkzonen in Wien.
Anträge auf Ausnahmebewilligung können mittels dieses Online-Formulars oder per Mail unter post.prb(at)ma65.wien.gv.at bei der Magistratsabteilung 65 erfolgen. Die Landeszahnärztekammer für Wien bestätigt Ihnen auf Ihre Anfrage hin schriftlich die Ordinationszeiten.