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Die am 6.1.2022 von der Bundesregierung verkündeten Corona-Maßnahmen bringen für die zahnärztliche Ordination nach derzeitigem Stand keine Verschärfungen.

  • Es dürfen unter Verwendung der notwendigen Schutzausrüstung weiterhin alle zahnärztlichen Behandlungen erbracht werden.
  • Es bestehen weiterhin keine gesetzlichen Eintrittstests für PatientInnen für die Inanspruchnahme zahnärztlicher Behandlungen in der Ordination.
  • PatientInnen sowie Begleitpersonen haben in der Ordination eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. 
  • Die 2,5G Regel für das Ordinationsteam bleibt aufrecht.

Es wird ab 8. Jänner zu Lockerungen der Quarantäneregelungen kommen:

  • Künftig gibt es keine Unterscheidung zwischen K1 oder K2 mehr, sondern nur noch Kontaktperson.
  • Künftig wird man keine Kontaktperson mehr sein, wenn man 3 Mal immunisiert ist, oder alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können.
  • Alle Kontaktpersonen können sich am 5. Tag mit PCR freitesten.
  • Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2 Maske auch weiterhin arbeiten gehen.
  • Positiv getestete Personen können sich ab dem 5. Tag freitesten.

Für Gesundheits- und Pflegepersonal erfolgte bei beruflichem Kontakt bei Verwendung der notwendigen Schutzausrüstung bereits bisher keine Einstufung als Kontaktperson(I). Schutzausrüstung erhalten Sie kostenlos in ausreichender Menge bei der Ausgabestelle.

Die adäquate Schutzausrüstung entnehmen Sie dieser Tabelle:

Kontaktart

Mindest-Schutzausrüstung
Gesundheits- und Pflegepersonal
(gesunde Person)

Mindest-Schutzausrüstung bestätigter Fall

Situation

kleiner gleich 2m

Chirurgische Maske, bei physischem Kontakt zusätzlich Handschuhe(4)

MNS

Personal trägt Schutzausrüstung und bestätigter Fall trägt MNS (oder höherwertig)

kleiner gleich 2m

FFP2, bei physischem Kontakt zusätzlich Handschuhe(4), bei Tätigkeiten im Kopfbereich zusätzlich Schürze/Mantel + Handschuhe + Brille/Visier

keine

Personal trägt Schutzausrüstung und bestätigter Fall muss keinen MNS tragen bzw. trägt keinen

kleiner gleich 2m + Probenahme

FFP2 + Brille/Visier + Handschuhe + Schürze/Mantel + Haube

keine

Personal trägt Schutzausrüstung und bestätigter Fall trägt keinen MNS während Probenahme

kleiner gleich 2m + Aerosolbelastung

FFP3 + Brille/Visier + Handschuhe + Schürze/Mantel + Haube

keine

Personal trägt Schutzausrüstung und bestätigter Fall trägt keinen MNS während aerosol-generierenden Prozessen

größer 2m

Chirurgische Maske

keine

Personal trägt Schutzausrüstung und bestätigter Fall muss keinen MNS tragen bzw. trägt keinen

(4) Wenn sich das Gesundheitspersonal vor und nach dem physischen Kontakt gründlich die Hände desinfiziert, müssen keine Handschuhe getragen werden.

Strengere Schutzmaßnahmen (ab 11. Jänner) 

  • FFP2 Maske auch outdoor wo kein 2 Meter Abstand möglich ist, beispielsweise in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen etc. (Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder).
  • Die Bundesländer können zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.
  • Home-Office soll dort wo möglich zur Regel und nicht zur Ausnahme werden.
  • Die Gültigkeit des Grünen Pass wird für zweifach Geimpfte auf 6 Monate reduziert

Die Landeszahnärztekammer für Wien empfiehlt die Corona-Schutzimpfung für das gesamte Ordinationsteam.

Hinweis: Die gesetzlichen Grundlagen für die angekündigten Corona-Schutzmaßnahmen liegen gegenwärtig noch nicht vor.
Sollten sich daraus Änderungen ergeben, wird die Landeszahnärztekammer für Wien wieder so rasch wie möglich informieren.