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Am 16.1.2022 hat die Bundesregierung die Eckpunkte zur COVID-19-Impfpflicht präsentiert. Heute, 17.1.2022, wird der Gesetzesentwurf im Gesundheitsausschuss behandelt, am Donnerstag, 20.1.2022, soll der Gesetzesbeschluss im Nationalrat folgen. Das Impfpflichtgesetz soll mit Februar 2022 in Kraft treten.

Die Eckpunkte:

  • Die Impfpflicht gilt für alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich.
  • Spezielle Regelungen für Gesundheits- und Pflegepersonal bestehen nicht.
  • 2G am Arbeitsplatz kommt mit der Impfpflicht nicht.
  • Die Impfpflicht gilt für Erst- und Auffrischungsimpfungen.
  • Für Genesene beträgt das Impfintervall nach Genesung sechs Monate.
  • Ausnahmen von der Impfpflicht bestehen für Schwangere und aus medizinischen Gründen.
  • Eine vierte Impfung ist derzeit nicht allgemein empfohlen.
  • Der Vollzug des Gesetzes erfolgt in mehreren Phasen. Bis Mitte März besteht eine Übergangsphase. Ab 16.3.2022 muss die Impfpflicht erfüllt sein.
  • Bei Verstoß gegen die Impfpflicht drohen Verwaltungsstrafen von € 600 bis € 3.600.
  • Das Impfpflichtgesetz soll mit Impffortschritt und COVID-19-Situation angepasst werden können.

Sollten sich durch die in den nächsten Tagen erfolgende legislative Umsetzung relevante Änderungen zu den kolportieren Eckpunkten ergeben, wird die Landeszahnärztekammer für Wien wieder so rasch wie möglich informieren.

Die Landeszahnärztekammer für Wien empfiehlt die Corona-Schutzimpfung für das gesamte Ordinationsteam.

Schutzausrüstung erhalten Sie kostenlos in ausreichender Menge bei der Ausgabestelle.

Die adäquate Schutzausrüstung entnehmen Sie dieser Tabelle:

Kontaktart

Mindest-Schutzausrüstung
Gesundheits- und Pflegepersonal
(gesunde Person)

Mindest-Schutzausrüstung bestätigter Fall

Situation

kleiner gleich 2m

Chirurgische Maske, bei physischem Kontakt zusätzlich Handschuhe(4)

MNS

Personal trägt Schutzausrüstung und bestätigter Fall trägt MNS (oder höherwertig)

kleiner gleich 2m

FFP2, bei physischem Kontakt zusätzlich Handschuhe(4), bei Tätigkeiten im Kopfbereich zusätzlich Schürze/Mantel + Handschuhe + Brille/Visier

keine

Personal trägt Schutzausrüstung und bestätigter Fall muss keinen MNS tragen bzw. trägt keinen

kleiner gleich 2m + Probenahme

FFP2 + Brille/Visier + Handschuhe + Schürze/Mantel + Haube

keine

Personal trägt Schutzausrüstung und bestätigter Fall trägt keinen MNS während Probenahme

kleiner gleich 2m + Aerosolbelastung

FFP3 + Brille/Visier + Handschuhe + Schürze/Mantel + Haube

keine

Personal trägt Schutzausrüstung und bestätigter Fall trägt keinen MNS während aerosol-generierenden Prozessen

größer 2m

Chirurgische Maske

keine

Personal trägt Schutzausrüstung und bestätigter Fall muss keinen MNS tragen bzw. trägt keinen

(4) Wenn sich das Gesundheitspersonal vor und nach dem physischen Kontakt gründlich die Hände desinfiziert, müssen keine Handschuhe getragen werden.

 

Weitere für die zahnärztliche Ordination relevante Informationen zu COVID-19 finden Sie hier.