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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Hiermit dürfen wir Sie über personelle und organisatorische Veränderungen innerhalb der Österreichischen Zahnärztekammer informieren. Präsident OMR DDr. Gruber und der 2. Vizepräsident OMR DDr. Hougnon hatten ihre Rücktritte erklärt. Im Bundesausschuss wurden die gegen sie eingebrachten Misstrauensanträge aus Gründen der Rechtssicherheit bestätigt. Die Position der 1. Vizepräsidentin war infolge Vertrauensentzug durch die Landeszahnärztekammer für Wien ebenfalls vakant.

Diese Positionen wurden am 24.11.2023 geschäftsordnungsgemäß folgendermaßen neu besetzt:

Präsidentin: Dr. Birgit Vetter-Scheidl (W)
1.Vizepräsident: DDr. Martin Hönlinger (S)
2.Vizepräsident: MR Dr. Günter Gottfried (OÖ)
Zum neuen Finanzreferenten wurde MR Dr. Erwin Bernklau (Stmk) bestellt.
Die Position des 3. Vizepräsidenten verbleibt unverändert bei OMR DI Dr. Karl Anton Rezac (K).

In gleicher Sitzung wurden die Aufgabenbereiche - wie es bis 2021 üblich war - wieder gleichmäßig an Referent:innen aller Bundesländer verteilt. 

Es ist das Gebot der Stunde, alle an Bord zu holen und die Kräfte zu bündeln, um den Schaden, welcher der Zahnärzteschaft durch die politisch herbeigeführte Kammerentmachtung widerfahren könnte, so gering wie möglich zu halten. 

In der Sitzung des Bundesausschusses räumte OMR DDr. Gruber ein, dass die, der neu gewählten Präsidentin vorgeworfene, Vermögensverschiebung eine persönliche Fehlinterpretation seinerseits eines internen Protokolls darstellte. Er hat zugesagt, diesen Umstand in Form einer persönlichen Gegendarstellung auszusenden.

Das Thema Kollektivvertrag für Mitarbeiter:innen im zahnärztlichen Bereich hat in den vergangenen 2 Jahren häufig zu Dissens geführt und verlangt nach einer eindeutigen Klarstellung. Es wird heuer weder Kollektivvertrags- noch Istlohnerhöhungen geben. Vor diesem Hintergrund können Sie die individuelle leistungsgerechte Entlohnung Ihrer Mitarbeiter:innen nach Maßgabe der steuerlichen Möglichkeiten rechtssicher planen.

Weiters dürfen wir berichten, dass der neu formierte Bundesausschuss eine Senkung der ÖZÄK-Beiträge ab 2024 beschlossen hat.