(Wien, 05.05.2025) – In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die Kammerbeiträge mehrfach reduziert. Der Grund war das positive Einnahmen-Ausgaben-Verhältnis. Jüngst haben zwar demografische und wirtschaftliche Entwicklungen zur Erhöhung der Ausgaben geführt, doch auch die Einnahmen aus Kammerbeiträgen stiegen leicht an.

Von Ozren Marković

Seit der Gründung der Zahnärztekammer im Jahr 2006 legt das Zahnärztekammergesetz die einkommensabhängige Beitragspflicht aller in Österreich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte fest. Diese Kammerbeiträge dienen dazu, die von Gesetzes wegen an die Österreichische Zahnärztekammer (ÖZÄK) und die jeweilige Landeszahnärztekammer (LZÄK) übertragenen Aufgaben durchzuführen. Darunter fallen unter anderem

•    die Führung der Zahnärzteliste
•    der Abschluss von Gesamt- und Kollektivverträgen
•    die Auswahl bei der Vergabe von Kassenverträgen
•    die Organisation von Aus- und Fortbildungen
•    die Einrichtung einer Qualitätssicherung
•    das Betreiben von Schlichtungsstellen und von wirtschafltichen Einrichtungen, etwa des Zahnärztlichen Fortbildungsinstitutes
•    der Erlass von Verordnungen (Beitragsordnung, Werberichtlinien, Schilderordnung etc.)
•    die Begleichung des Sach- und Personalaufwands
•    und vieles mehr

Verantwortet die ÖZÄK den Erlass der Beitragsordnung, so bestimmen die einzelnen Bundesländer über die konkreten Bemessungsgrundlagen (Höchst- und Mindestbemessung) sowie die Beitragssätze (in Prozent). Dementsprechend konzentriere ich mich in diesem Artikel ausschließlich auf die Geschichte und Gegenwart der Wiener Kammerbeiträge.

Hinweis 1: Die Bemessungsgrundlage entspricht den Brutto-Einnahmen bzw. dem Gewinn vor Steuer
Hinweis 2: Die Kammerbeiträge für die ÖZÄK werden von den einzelnen Bundesländern eingehoben und an die ÖZÄK weitergeleitet.

Transitionsperiode

Während der Transition von der Ärztekammer für Wien zur Landeszahnärztekammer für Wien im Zeitraum zwischen 2006 und 2007 wurde die Umlagenordnung der Wiener Ärztekammer großteils übernommen. Der Beitragssatz betrug 2,1 Prozent, wobei es im Gegensatz zu heute damals keine Höchstbemessungsgrundlage gab. Bei Anwendung der heutigen Höchstbemessungsgrundlage von 140.000 Euro entspräche dies einem jährlichen Kammerbeitrag von 2.940 Euro (heute 2.450 Euro). Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einem höheren Einkommen zahlten noch wesentlich mehr.

Die Einnahmen aus den Kammerbeiträgen beliefen sich auf circa 1,6 Millionen Euro, während die Ausgaben bei etwa 850.000 Euro lagen. Damit erzielte die Landeszahnärztekammer für Wien deutliche Überschüsse, die auch folgerichtig zur ersten Reduktion der Beitragssätze und Einführung einer Höchstbemessungsgrundlage geführt haben.

Periode 2008 bis 2014

Im Konkreten wurden in Wien nach dem Erlass der ersten selbstständigen zahnärztlichen Beitragsordnung mit Gültigkeit ab 2008 der Beitragssatz mit 1,95 Prozent und die Höchstbemessungsgrundlage mit 140.000 Euro festgesetzt. Damit konnte der Höchstbeitrag von 2.940 auf 2.730 Euro verringert werden. Die Einnahmen aus den Kammerbeiträgen blieben damit bei durchschnittlich etwa 1,7 Millionen Euro konstant, während die Ausgaben von 850.000 auf etwa 1,1 Million Euro stiegen. Aufgrund der weiterhin guten Jahresergebnisse hat man 2014 beschlossen, den Beitragssatz ein weiteres Mal zu reduzieren.

Von 2015 bis 2023

Im Jahr 2015 wurde der Beitragssatz auf 1,75 Prozent herabgesetzt, wobei die Höchstbemessung gleichblieb. Dies bedeutete eine Reduktion des Höchstkammerbeitrags in Wien von 2.730 auf die heute noch gültigen 2.450 Euro.
 
Hinweis: Zum Vergleich, die Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien legt einen Höchstbeitrag der jährliche Kammerumlage von aktuell 24.000 Euro vor.

Die Einnahmen durch Kammerbeiträge steigen seit 2015 leicht an und haben sich in den vergangenen Jahren bei circa zwei Millionen Euro eingependelt. Der Ausblick ist aufgrund der Kassentariferhöhungen ebenfalls leicht positiv. Die Gründe: Einerseits führen Kassentariferhöhungen zu steigenden Umsätzen der Zahnärztinnen und Zahnärzten, andererseits steigt die Zahl der Kassenleistungen durch die demografischen Veränderungen in Wien. Allerdings haben sich auch die Ausgaben aufgrund der allgemeinen Teuerung als Folge der Weltkrisen wie der COVID-19-Pandemie oder des Ukraine-Krieges sowie durch das Projekt „Neues Zahnärztehaus“ deutlich – auf durchschnittlich 1,8 Millionen Euro – erhöht.



Entwicklung der Kammerbeiträge in Relation

In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurde die Höhe der individuellen Kammerbeitragszahlungen mehrfach nach unten korrigiert. Durch die Tariflohnindex- und Verbraucherpreisindex-Steigerung seit 2006 kam es folglich zu einer relativen, negativen Entwicklung.

 



Demnach stiegen die Löhne (in der Grafik blau) im Zeitraum zwischen 2006 und 2023 um 57,6 und die allgemeinen Kosten (in der Grafik rot) um 55,4 Prozent. Sowohl dieser Trend als auch die aktuellen Umsiedlungsinvestitionen spiegeln sich in den jährlichen Aufwendungen der Landeszahnärztekammer für Wien wider: Einer Kostenzunahme in Höhe von etwa einer Million (850.000 auf 1,8 Millionen Euro) stehen Einnahmensteigerung von rund 400.000 Euro, auf zwei Millionen Euro, gegenüber. Anders ausgedrückt reduziert sich also konstant der jährliche Überschuss der Landeszahnärztekammer für Wien.

In den vergangenen Jahrzehnten wurden Überschüsse aus den Kammerbeiträgen zu 100 Prozent dem Fonds der Wiener Zahnärzteschaft (früher Dr.-Wilhelm-Brenner-Gedächtnisfonds und Kampf- und Aktionsfonds) übertragen. Das derzeitige Vermögen dient als Kreditsicherung im Rahmen des Projektes „neues Zahnärztehauses“ (inkl. Umbau, Einrichtung, Planungsleistungen etc.) und ist damit für den Rest der Kreditzeit von acht Jahren als Sicherung großteils gebunden.

Indexierung als probates Mittel

Stellt man nun die Entwicklung der Kammerbeiträge jener der Kassentariferhöhungen gegenüber, so haben sich die Kassentarife zwischen 2006 und 2023 um circa 46 Prozent erhöht, während die Kammerbeiträge von 2006 bis 2023 um etwas weniger als 27 Prozent gestiegen sind. Diese Diskrepanz bedeutet in Bezug auf die Kammerbeiträge, dass ein immer höherer Anteil an Mitgliedern die Höchstbemessung von 2.450 Euro vorgeschrieben bekommt. Tatsächlich erreichte zwischen 2008 und 2023 26 respektive 34 Prozent der Wiener Zahnärztinnen und Zahnärzte die Höchstbemessungsvorschreibung, obwohl in dieser Zeitperiode der Beitragssatz zwei Mal reduziert wurde (für 2023 laufen derzeit Berichtigungen, daher kann man davon ausgehen, dass der Anteil noch etwas sinkt). Die Indexierung der Höchstbemessungsgrundlage auf Basis der jährlichen Kassentariferhöhungen wäre eine Möglichkeit, um die wachsende Kluft zwischen Beiträgen und Tarifen zu verringen beziehungsweise das Beitrags- und Tarifverhältnis auszubalancieren.

Wien bleibt anders

Wien ist weiterhin das einzige Bundesland, das seit Einführung der eigenständigen Beitragsordnung vor 16 Jahren weder die Höchstbemessungsgrundlage noch die Beitragssätze erhöht hat. Ganz im Gegenteil: In Wien wurde der Kammerbeitrag für Mitglieder deutlich gesenkt. Allerdings verunmöglichen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen derzeit eine weitere Reduktion. Als Finanzreferent kann ich jedoch bestätigen, dass es jedenfalls bis zur nächsten Kammerwahl zu keiner Erhöhung des Kammerbeitrages kommen wird.

!! Hinweis !!
Am 13.05.2025, 19:00 bis 21:00 Uhr, findet der nächste Vortrag zum Thema "Kammerbeiträge und Kammerfinanzen" statt. Anmeldung und Information unter https://www.zafi.at/gesamtuebersicht


Download:
Marković, O.: Kammerbeiträge - die Entwicklung in Wien seit 2006 (Stand: 05.05.2025;
(c) Landeszahnärztekammer für Wien)


Rückfragen:

Dr. Ozren Marković, MPH, MBA
Finanzreferent der Landeszahnärztekammer für Wien
Tel. 0650 32 55 032
E-Mail: markovic@wr.zahnaerztekammer.at