(Wien, 05.05.2025) – In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die Kammerbeiträge mehrfach reduziert. Der Grund war das positive Einnahmen-Ausgaben-Verhältnis. Jüngst haben zwar demografische und wirtschaftliche Entwicklungen zur Erhöhung der Ausgaben geführt, doch auch die Einnahmen aus Kammerbeiträgen stiegen leicht an.
Von Ozren Marković
Seit der Gründung der Zahnärztekammer im Jahr 2006 legt das Zahnärztekammergesetz die einkommensabhängige Beitragspflicht aller in Österreich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte fest. Diese Kammerbeiträge dienen dazu, die von Gesetzes wegen an die Österreichische Zahnärztekammer (ÖZÄK) und die jeweilige Landeszahnärztekammer (LZÄK) übertragenen Aufgaben durchzuführen. Darunter fallen unter anderem
• die Führung der Zahnärzteliste
• der Abschluss von Gesamt- und Kollektivverträgen
• die Auswahl bei der Vergabe von Kassenverträgen
• die Organisation von Aus- und Fortbildungen
• die Einrichtung einer Qualitätssicherung
• das Betreiben von Schlichtungsstellen und von wirtschafltichen Einrichtungen, etwa des Zahnärztlichen Fortbildungsinstitutes
• der Erlass von Verordnungen (Beitragsordnung, Werberichtlinien, Schilderordnung etc.)
• die Begleichung des Sach- und Personalaufwands
• und vieles mehr
Verantwortet die ÖZÄK den Erlass der Beitragsordnung, so bestimmen die einzelnen Bundesländer über die konkreten Bemessungsgrundlagen (Höchst- und Mindestbemessung) sowie die Beitragssätze (in Prozent). Dementsprechend konzentriere ich mich in diesem Artikel ausschließlich auf die Geschichte und Gegenwart der Wiener Kammerbeiträge.
Hinweis 1: Die Bemessungsgrundlage entspricht den Brutto-Einnahmen bzw. dem Gewinn vor Steuer
Hinweis 2: Die Kammerbeiträge für die ÖZÄK werden von den einzelnen Bundesländern eingehoben und an die ÖZÄK weitergeleitet.
Transitionsperiode
Während der Transition von der Ärztekammer für Wien zur Landeszahnärztekammer für Wien im Zeitraum zwischen 2006 und 2007 wurde die Umlagenordnung der Wiener Ärztekammer großteils übernommen. Der Beitragssatz betrug 2,1 Prozent, wobei es im Gegensatz zu heute damals keine Höchstbemessungsgrundlage gab. Bei Anwendung der heutigen Höchstbemessungsgrundlage von 140.000 Euro entspräche dies einem jährlichen Kammerbeitrag von 2.940 Euro (heute 2.450 Euro). Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einem höheren Einkommen zahlten noch wesentlich mehr.
Die Einnahmen aus den Kammerbeiträgen beliefen sich auf circa 1,6 Millionen Euro, während die Ausgaben bei etwa 850.000 Euro lagen. Damit erzielte die Landeszahnärztekammer für Wien deutliche Überschüsse, die auch folgerichtig zur ersten Reduktion der Beitragssätze und Einführung einer Höchstbemessungsgrundlage geführt haben.
Periode 2008 bis 2014
Im Konkreten wurden in Wien nach dem Erlass der ersten selbstständigen zahnärztlichen Beitragsordnung mit Gültigkeit ab 2008 der Beitragssatz mit 1,95 Prozent und die Höchstbemessungsgrundlage mit 140.000 Euro festgesetzt. Damit konnte der Höchstbeitrag von 2.940 auf 2.730 Euro verringert werden. Die Einnahmen aus den Kammerbeiträgen blieben damit bei durchschnittlich etwa 1,7 Millionen Euro konstant, während die Ausgaben von 850.000 auf etwa 1,1 Million Euro stiegen. Aufgrund der weiterhin guten Jahresergebnisse hat man 2014 beschlossen, den Beitragssatz ein weiteres Mal zu reduzieren.
Von 2015 bis 2023
Im Jahr 2015 wurde der Beitragssatz auf 1,75 Prozent herabgesetzt, wobei die Höchstbemessung gleichblieb. Dies bedeutete eine Reduktion des Höchstkammerbeitrags in Wien von 2.730 auf die heute noch gültigen 2.450 Euro.
Hinweis: Zum Vergleich, die Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien legt einen Höchstbeitrag der jährliche Kammerumlage von aktuell 24.000 Euro vor.
Die Einnahmen durch Kammerbeiträge steigen seit 2015 leicht an und haben sich in den vergangenen Jahren bei circa zwei Millionen Euro eingependelt. Der Ausblick ist aufgrund der Kassentariferhöhungen ebenfalls leicht positiv. Die Gründe: Einerseits führen Kassentariferhöhungen zu steigenden Umsätzen der Zahnärztinnen und Zahnärzten, andererseits steigt die Zahl der Kassenleistungen durch die demografischen Veränderungen in Wien. Allerdings haben sich auch die Ausgaben aufgrund der allgemeinen Teuerung als Folge der Weltkrisen wie der COVID-19-Pandemie oder des Ukraine-Krieges sowie durch das Projekt „Neues Zahnärztehaus“ deutlich – auf durchschnittlich 1,8 Millionen Euro – erhöht.