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Ende Februar/Anfang März 2024 erhalten Sie als ordentliches oder außerordentliches Kammermitglied per Post die jährliche Vorschreibung der Kammerbeiträge, dieses Mal für das Jahr 2023. Die Übermittlung erfolgt durch unseren Dienstleister Concisa AG. Beachten Sie bitte die der Vorschreibung beilegenden Erläuterungen. Die Einhebung erfolgt auf der Grundlage der Beitragsordnung 2023. Die Vorschreibung erhalten Sie wie bereits im Vorjahr in Kuverts mit der Aufschrift „Wichtige Mitteilung!“. Wir hoffen, Ihnen damit die Auffindbarkeit in Ihrer Tagespost zu erleichtern.

  • Ordentliche Kammermitglieder
    (Angestellte, niedergelassene und Wohnsitzzahnärzt:innen und Zahnärzt:innen)

Vorschreibung nach konkretem Einkommen:
Grundlage für die Bemessung ist das zahnärztliche Einkommen aus dem Jahr 2021. Wenn Sie Ihre Einkommensunterlagen bereits an Concisa übermittelt haben, erfolgt die Vorschreibung bereits auf dieser konkreten Grundlage.

Vorschreibung nach der Höchstbemessung:
Sie erhalten eine Vorschreibung nach den Höchstbemessungsgrundlagen, weil sie entweder mit Ihrem zahnärztlichen Einkommen darüber liegen oder Concisa noch keine Einkommensunterlagen für das Jahr 2021 vorliegen. Stellen Sie in diesem Fall jedenfalls den Berichtigungsantrag. Dieser liegt der Vorschreibung als Extraseite (siehe Screenshot) bei und lautet bereits auf Ihren Namen. Das Formular für den Berichtigungsantrag finden Sie auch unter diesem Link. Der Antrag auf Berichtigung kann auch formlos gestellt werden. Es reicht der Hinweis: „Kammerbeiträge 2023 bitte berichtigen, ESt-Bescheid/Jahreslohnzettel anbei“.

Ausschnitt:

 

Dem Berichtigungsantrag legen Sie die fehlenden Einkommensunterlagen für 2021 bei und retournieren ihn an Concisa. Nach wenigen Wochen erhalten Sie eine berichtigte Vorschreibung.

Hinweis: Ihre Einkommensunterlagen können Sie jetzt auch sicher und DSGVO-konform elektronisch über die FTAPI SubmitBox übermitteln. Dafür rufen Sie bitte dem Link auf und folgen den weiteren Anweisungen.

  • Berufsanfänger
    Als Berufsanfänger:in in den ersten beiden Berufsjahren als Zahnärzt:in erhalten Sie eine Vorschreibung nach den Mindestbemessungsgrundlagen.  Sollten Sie als Berufsanfänger:in versehentlich einen höheren Kammerbeitrag vorgeschrieben erhalten, kontaktieren Sie uns bitte unter office(at)wr.zahnaerztekammer.at
     
  • Außerordentliche Kammermitglieder
    Sie erhalten eine Vorschreibung über einen Fixbeitrag. Dieser beträgt 63 Euro (ÖZZ Inlandsversand) bzw. 73 Euro (ÖZZ Auslandsversand).

Fristen
Achten Sie bitte darauf, Berichtigungsanträge oder Anträge auf Ermäßigung, Erlass, Stundung oder Ratenvereinbarung  binnen sechs Wochen ab Erhalt der Vorschreibung einzubringen. Wichtig: Wenn Sie den Berichtigungsantrag nicht fristgerecht einbringen, bleibt die Erstvorschreibung aufrecht.

Die Zahlungsfrist für endgültige Vorschreibungen beträgt ebenfalls sechs Wochen. Zahlen Sie bitte fristgerecht ein, um Mahnspesen und Verzugszinsen zu vermeiden.

Mahnspesen und Verzugszinsen
Bei nicht fristgerechter Einzahlung sind wir verpflichtet, Barauslagen für die Zahlungserinnerungen sowie Verzugszinsen in Höhe von sechs Prozent p.a. zu verrechnen.

Rückfragen:
Dr. Ozren Marković, MPH, MSc
Landesfinanzreferent der Landeszahnärztekammer für Wien
E-Mail: markovic@wr.zahnaerztekammer.at

Mag. Thomas Vilinsky
E-Mail: vilinsky(at)wr.zahnaerztekammer.at

Für die Abwicklung Ihrer Beitragseinhebung und allen Fragen dazu steht Ihnen das Team der Concisa AG unter +43 1 501 72-0 oder aerzte(at)concisa.at zur Verfügung.