(Wien, 30.12.2024) – Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit und Vertraulichkeit im Datenaustausch (Gesundheitstelematikgesetz) sind sämtliche Sozialversicherungsträger verpflichtet, den bisherigen Fax-Versand ab 01.01.2025 abzulösen. Sie sollten von den Sozialversicherungsträgern bereits eine Information erhalten haben, welche alternativen Kommunikationswege ab 01.01.2025 zur Verfügung stehen. So bietet beispielsweise die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für die Übermittlung der Daten Folgendes an:

  • das bereits bestehende digitale Formularübermittlungssystem (FUS), das über das vorhandene e-Card-System bedienbar ist
  • das Gesundheitspartnerportal (www.gp-portal.at) – mit möglicher Anmeldung über (a) e-Card-System oder (b) Unternehmensserviceportal (USP) mit ID-Austria-Identifizierung
  • FTAPI – E-Mail-Verschlüsselungsprogramm, das wir ebenfalls bereits verwenden, um vertrauliche Informationen der Zahnärzt:innen datenschutzkonform zu übermitteln.