(Wien, 01.09.2025) – Wer sich für einen oder mehrere Notdienste im kommenden Jahr interessiert, kann sich dafür zwischen 1. und 30. September anmelden (Link unten). 

Nachtdienste finden täglich von 20:00 bis 1:00 Uhr statt und können von allen Zahnärztinnen und Zahnärzten mit ÖGK-Vertrag verrichtet werden. Aufgrund des regen Interesses können pro Jahr maximal drei Nachtdienste pro Zahnärztin/Zahnarzt vergeben werden. 

Der Wochenend- beziehungsweise Feiertagsdienst wiederum umfasst den Zeitraum von Samstag bis Sonntag sowie gegebenenfalls zusätzlich Feier- und Fenstertage und findet von 09:00 bis 18:00 Uhr statt. Ein Dienst besteht somit aus zwei bis maximal vier Tagen, ausgenommen der Feiertag fällt auf einen Mittwoch. Wir weisen darauf hin, dass Leistungen an Fenstertagen (kein Wochenende, kein Feiertag) nach den normalen Tarifen abgerechnet werden. 

Für jeden zweitägigen Dienst werden drei Ordinationen eingeteilt. Diese Dienste können nur von Zahnärzt:innen mit ÖGK-Vertrag innerhalb der ersten fünf Jahre nach Invertragnahme versehen werden. Pro Ordination werden maximal drei Wochenend- beziehungsweise Feiertagsdienste im Jahr vergeben, und zwar je ein Dienst pro Tertial. Besteht der Dienst aus drei oder mehr Tagen, wird zusätzlich eine vierte Ordination eingeteilt. Diesen zusätzlichen Dienst dürfen auch Privatzahnärzt:innen  oder jene mit KFA- und SVS-Kassen verrichten. 
 

Kontakt:
Susanne Plattner
E-Mail: niederlassung@wr.zahnaerztekammer.at
Tel. +43 50 511-1020

Anmeldung für Notdienste 2026