(Wien, 29.02.2024) - Der Verwaltungsauschuss hat sich in der Sitzung vom 13.02.2024 mit folgenden Themen befasst.
Rechnungshofbericht
Der Rechnungshof hat der Ärztekammer für Wien kürzlich eine Rohfassung seines Prüfberichts für den Untersuchungszeitraum 2017 bis 2022 übermittelt.
Der Rechnungshof hatte sowohl die Verwaltung der Kammer als auch den Wohlfahrtsfonds in seine Prüfung einbezogen. Der Teil des Rohberichts, der den Wohlfahrtsfonds betrifft, wurde in der Sitzung diskutiert. Bis zur Klausursitzung des Verwaltungsausschusses am 24. Mai sollen jene Punkte herausgearbeitet werden, bei denen Handlungsbedarf besteht.
Sobald der endgültige Bericht vorliegt, wird dieser selbstverständlich für die Öffentlichkeit auf der Website der Ärztekammer für Wien bzw. des Wiener Wohlfahrtsfonds zugänglich gemacht.
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Update Kundenportal
Wie bereits in einer früheren Aussendung angekündigt, befindet sich ein Kunden-/Serviceportal für die Mitglieder des Wohlfahrtsfonds in Planung. Bei dieser VWA-Sitzung wurde der aktuelle Stand des Projekts präsentiert, inklusive des technischen Ist-Stands, einer Stakeholder-Analyse sowie der Abbildung bestehender Prozesse unter Berücksichtigung laufender Anforderungswünsche.
Derzeit durchläuft das Kundenportal die Abschlussphase der Evaluation der technischen Machbarkeit und befindet sich gleichzeitig im Übergang in die Umsetzungsphase. Ein herausragender Mehrwert des Portals wird im Bereich Selfservice erwartet. Zusätzlich soll es allgemeine Informationen des Wohlfahrtsfonds wie Vermögen oder Vermögenswerte bereitstellen.
Nach der Klärung der allgemeinen technischen Grundlagen und vergaberechtlicher Aspekte werden erste Kostenschätzungen für den nächsten Schritt, die Programmierung, eingeholt.
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KDV-Gewinnzuteilung
Das kapitalgedeckte Verfahren konnte im Jahr 2023 eine sehr gute Performance von +7,63 Prozent erwirtschaften. Dies stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr dar. Dank dieser positiven Entwicklung kann der Verwaltungsausschuss die Pensionskonten von Aktiven und Pensionist:innen auch für 2023 mit 2,5 Prozent verzinsen. Zudem ist es möglich, mit der Differenz einerseits die negative Gewinnreserve vom letzten Jahr auszugleichen und andererseits den Rest in die positive Gewinnreserve einfließen zu lassen.
Rückfragen:
Dr. Ozren Marković, MPH, MSc
Landesfinanzreferent der Landeszahnärztekammer für Wien
E-Mail: markovic@wr.zahnaerztekammer.at