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Im November-Rundschreiben habe ich die Schwierigkeiten und unsere Lösungsansätze hinsichtlich der Offenlegung von Informationen über externe Dienstleister (Unternehmen bzw. Berater:innen) dargelegt. Demnach berührt die Herausgabe derartiger Informationen die Vertraulichkeit Dritter und ist folglich ohne explizite Zustimmung der betroffenen Unternehmen rechtlich nicht erlaubt.

In den vergangenen Monaten hat die Landeszahnärztekammer für Wien allen Unternehmen, mit denen sie eine Geschäftsbeziehung unterhält, eine entsprechende Einwilligungserklärung übermittelt. Die nachfolgenden vier Dienstleister haben einer Offenlegung der Geschäftsdaten zugestimmt.

  • DBConcepts GmbH (EDV): Software-Projekt Abrechnungsstelle
  • Attacca Projektmanagement GmbH (Bau): Projektmanagement des Projektes „Neues Zahnärztehaus“
  • Holzbauer und Partner ZT-GMBH (Bau): Generalplaner des Projektes „Neues Zahnärztehaus“
  • Böhm Stadtbaumeister & Gebäudetechnik GmbH (Bau): Generalunternehmer des Projektes „Neues Zahnärztehaus“

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen und um die Geschäftsinteressen dieser Unternehmen zu schützen, muss die Landeszahnärztekammer für Wien allerdings von einer medialen Veröffentlichung beispielsweise über Rundschreiben oder in der Österreichischen Zahnärztezeitung (ÖZZ) absehen. Alle interessierten Kammermitglieder sind aber herzlich eingeladen, in meiner Sprechstunde persönlich Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Ausschreibungen zum Umbau im Zahnärztehaus Linke Wienzeile 170 können bereits jetzt über die Veröffentlichung der Kerndaten auf dem Unternehmensserviceportal (USP) nachverfolgt werden. Eine Übersichtsseite dazu finden Sie jetzt auch direkt auf unserer Website [https://wr.zahnaerztekammer.at/zahnaerztinnen/infocenter/ausschreibungen].

Zusätzlich haben wir juristisch prüfen lassen, ob unsere Vergaberichtlinien insoweit angepasst werden können, dass von vornherein eine Offenlegungsverpflichtung für Unternehmen besteht, dass also Unternehmen bereits als Voraussetzung für eine Beauftragung durch die Landeszahnärztekammer für Wien der Offenlegung ihrer Geschäftsdaten zustimmen müssten. Rechtlich ist dieses Vorgehen im Rahmen des Vergaberechts allerdings unzulässig.

Um auch diesbezüglich noch transparenter zu werden, wurden die Vergaberichtlinien der Landeszahnärztekammer für Wien adaptiert und sehen jetzt vor, in Zukunft Kerndaten von Ausschreibungen bereits ab einem Auftragswert von 20.000 Euro netto online im USP zu veröffentlichen. Die gesetzliche Schwelle liegt hier bei 50.000 Euro netto. Die genannte Summe umfasst dabei sowohl Einzelaufträge als auch Dienstleistungsaufträge mit unbefristeter Laufzeit.

Hinweis:
Veranstaltung "2024 Einblicke in den Wohlfahrtsfonds"
20.02.2024, 19:00 bis 21:00 Uhr, ZAFI, Gumpendorfer Str. 83, 1060 Wien
Link zur Anmeldung

Rückfragen:
Dr. Ozren Marković, MPH, MSc
Landesfinanzreferent der Landeszahnärztekammer für Wien
E-Mail: markovic@wr.zahnaerztekammer.at