(Wien, 30.01.2025) – Ende Februar/Anfang März 2025 erhalten Sie als ordentliches oder außerordentliches Kammermitglied mit der Post die jährliche Vorschreibung der Kammerbeiträge, dieses Mal für das Jahr 2024. Die Übermittlung erfolgt durch unseren Dienstleister Concisa AG. Beachten Sie bitte die der Vorschreibung beilegenden Erläuterungen. Die Einhebung erfolgt auf der Grundlage der Beitragsordnung 2024. Die Vorschreibung erhalten Sie wie bereits im Vorjahr in Kuverts mit der Aufschrift „Wichtige Mitteilung!“. Wir hoffen, Ihnen damit die Auffindbarkeit in Ihrer Tagespost zu erleichtern.
- Ordentliche Kammermitglieder
(Angestellte Zahnärzt:innen, Niedergelassene Zahnärzt:innen, Wohnsitzzahnärzt:innen)
Vorschreibung nach konkretem Einkommen:
Grundlage für die Bemessung ist das zahnärztliche Einkommen aus dem Jahr 2022. Haben Sie Ihre Einkommensunterlagen bereits an Concisa übermittelt, erfolgt die Vorschreibung bereits auf dieser konkreten Grundlage.
Vorschreibung nach der Höchstbemessung:
Sie erhalten eine Vorschreibung nach den Höchstbemessungsgrundlagen, weil sie entweder mit Ihrem zahnärztlichen Einkommen darüber liegen oder Concisa noch keine Einkommensunterlagen für das Jahr 2022 vorliegen. Stellen Sie in diesem Fall jedenfalls den Berichtigungsantrag. Dieser liegt der Vorschreibung als Extraseite (siehe Screenshot) bei und lautet bereits auf Ihren Namen. Das Formular für den Berichtigungsantrag finden Sie auch unter diesem Link. Der Antrag auf Berichtigung kann auch formlos gestellt werden. Es reicht der Hinweis: „Kammerbeiträge 2024 bitte berichtigen, ESt-Bescheid/Jahreslohnzettel anbei“.
Dem Berichtigungsantrag legen Sie die fehlenden Einkommensunterlagen für 2022 bei und retournieren ihn an Concisa. Nach wenigen Wochen erhalten Sie eine berichtigte Vorschreibung.
Hinweis:
Ihre Einkommensunterlagen können Sie auch sicher und DSGVO-konform elektronisch über die FTAPI SubmitBox übermitteln. Dafür rufen Sie bitte den nachstehenden Link auf und folgen den weiteren Anweisungen: https://pkdatentransfer.at/submit/Datenservice_Concisa_WFF
- Berufsanfänger
Als Berufsanfänger:in in den ersten beiden Berufsjahren als Zahnärzt:in erhalten Sie eine Vorschreibung nach den Mindestbemessungsgrundlagen. Sollten Sie als Berufsanfänger:in versehentlich einen höheren Kammerbeitrag vorgeschrieben erhalten, kontaktieren Sie uns bitte unter office@wr.zahnaerztekammer.at.
- Außerordentliche Kammermitglieder
Sie erhalten eine Vorschreibung über einen Fixbeitrag. Dieser beträgt 65,50 Euro (ÖZZ Inlandsversand) bzw. 76,50 Euro (ÖZZ Auslandsversand).
Fristen:
Achten Sie bitte darauf, Berichtigungsanträge oder Anträge auf Ermäßigung, Erlass, Stundung oder Ratenvereinbarung binnen sechs Wochen ab Erhalt der Vorschreibung einzubringen. Wichtig: Wenn Sie den Berichtigungsantrag nicht fristgerecht einbringen, bleibt die Erstvorschreibung aufrecht!
Die Zahlungsfrist für endgültige Vorschreibungen beträgt ebenfalls sechs Wochen. Zahlen Sie bitte fristgerecht ein, um Mahnspesen und Verzugszinsen zu vermeiden.
Mahnspesen und Verzugszinsen:
Bei nicht fristgerechter Einzahlung sind wir verpflichtet, Barauslagen für die Zahlungserinnerungen sowie Verzugszinsen in Höhe von sechs Prozent p.a. zu verrechnen.
Für die Abwicklung Ihrer Beitragseinhebung und allen Fragen dazu steht Ihnen das Team der Concisa AG unter +43 1 501 72-0 oder aerzte@concisa.at zur Verfügung.