Hauptinhalt

Nachdem vom österreichischen Parlament die Einführung des Fachzahnarztes/der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie beschlossen wurde und nunmehr auch eine entsprechende Ausbildungsverordnung vorliegt, besteht seit 1. September 2023 die Möglichkeit, bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen und nach Eintragung in die Zahnärzteliste durch die Österreichische Zahnärztekammer die Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie (KFO)“ zu führen.

Eine anerkannte fachzahnärztliche Qualifikation für Kieferorthopädie liegt vor, wenn Sie über

  • einen durch einen EWR-Vertragsstaat oder die Schweizerische Eidgenossenschaft ausgestellten Qualifikationsnachweis als Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für KFO gemäß RL 2005/36/EG (§ 9 Abs 1c ZÄG)
  • eine fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie in der Form eines dreijährigen postpromotionellen theoretischen und praktischen Studiums gemäß KFO-AV, das ab 1. September 2023 begonnen wurde (§§ 1 und 3 KFO-AV – voraussichtlich frühestmöglicher Nachweis/Abschluss Sommer 2027), oder
  • erworbene Rechte in der Kieferorthopädie (§§ 6 ffKFO-AV) verfügen.

Beispiel für erworbene Rechte:

  • abgeschlossene Ausbildung in der Kieferorthopädie, die vor dem 1. September 2023 begonnen wurde (z.B. ZFP-Diplom KFO, universitäre Ausbildung mind. 36ECTS-Punkte, ABO, EBO), und
  • Ausübung des zahnärztlichen Berufs in Österreich in der Dauer von mindestens fünf Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre und
  • überwiegende Ausübung von kieferorthopädischen Tätigkeiten in Österreich von mindestens drei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre

Antrag auf Anerkennung*

Antragsformular auf Anerkennung der Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“. Wir bitten Sie, dieses auszufüllen und unterfertigt samt allfälliger Beilagen eingescannt an office(at)zahnaerztekammer.at oder postalisch an Österreichische Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien zu retournieren.

Die Österreichische Zahnärztekammer wird in weiterer Folge prüfen, ob die Führung der Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ in Ihrem Fall möglich ist.

Sollte festgestellt werden, dass Sie in die Kategorie „erworbene Rechte“ fallen und ein Prüfungsgespräch zu absolvieren haben, werden wir Ihnen in einem weiteren Schritt ein Prüfungs-Anmeldeformular samt weiterführender Informationen übermitteln.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Rechtsabteilung der Österreichischen Zahnärztekammer:

Mag. Kristine Rosner
Tel.: +43 50 511-1177
Fax: +43 50 511-1167
E-Mail: rosner(at)zahnaerztekammer.at

Mag. Sandra Wachter
Tel.: +43 50 511-1173
Fax: +43 50 511-1167
E-Mail: wachter(at)zahnaerztekammer.at

*Aktualisiert: 12.09.2023