Selbstevaluierung

Unter Selbstevaluierung versteht man die bekannte, seit Jahren verpflichtend durchzuführende Beantwortung der derzeit 61 Qualitätssicherungsfragen mittels Ankreuzen der zutreffenden Antwort und Übersendung an die Qualitätssicheriungsgesellschaft (i.d.R. online). Diese wird nach wie vor und auf gleiche Art bei Ordinationsgründung/-übernahme und dann alle fünf Jahre (5) durchgeführt und durch die Dr Roman Haas Medical Quality GmbH organisiert. (Stand: 03.08.2026)

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Auswertung und Kontrolle

Die Auswertungen und Kontrollen werden künftig nicht mehr durch die Dr. Roman Haas Medical Quality GmbH, sondern durch das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) durchgeführt werden. Damit dürften aber keine Änderungen für die Ordinationen zu erwarten sein. (Stand: 03.08.2026)

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Stichproben-Kontrollen

Die Anzahl der zufällig ausgewählten stichprobenartigen Kontrollen betrug bisher drei Prozent (3 %). Sie wurden bisher vor Ort durch ausgebildete Qualitätssicherungsbeauftragte (QSB) durchgeführt. Im neuen Regelwerk werden diese Personen „Peers“ genannt. Diese „Peers“ sind stets ebenfalls speziell ausgebildete Zahnärzt:innen und keine Branchenfremden. Die neue Stichprobengröße ist derzeit noch nicht klar und wird in einer demnächst zu verhandelnden, neuen Qualitätssicherungsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) erst festzulegen sein. 

Die „Verordnungsermächtigung“ (= Kompetenz zur Erlassung der Qualitätssicherungsverordnung) lag bis jetzt bei der ÖZÄK, wurde aber nun durch das Gesetz auf das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) übertragen. Die ÖZÄK entsendet für die Verhandlungen Vertreter:innen in den zuständigen wissenschaftlichen Beirat. Es wird hier wahrscheinlich von entscheidender Bedeutung sein, welche Expert:innen entsendet werden. (Stand: 03.08.2026)

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Diagnosecodierung

Die zukünftige (dzt. ab 2028) verpflichtende Diagnosecodierung für Vertragszahnärzt:innen bedeutet, dass die Diagnosen der jeweiligen Patient:innen auch in der ZMK mittels des so genannten ICD-10-Codes (ein umfangreiches Regelwerk) in Zahlen verschlüsselt und gemeldet werden müssen. Derzeit ist noch völlig unklar, welche Diagnosen (z.B. „Leitdiagnose“) auf welche Art zu codieren und zu übermitteln sind. (Stand: 03.08.2026)

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WAZA-Tool

Das Tool „Wahlzahnarzt (WAZA)-Online“ wird bereits jetzt von einigen Kolleg:innen als freiwillige Serviceleistung genutzt. Es handelt sich dabei um eine Online-Plattform der Krankenversicherungträger. Künftig muss WAZA allerdings verpflichtend von Wahlzahnärzt:innen, aber auch Vertragszahnärzt:innen zur Rückvergütung von sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähigen zahnärztlichen Leistungen angewendet werden. Dazu ist in der Regel ein Zusatzmodul für die jeweilige Software erforderlich. Damit können Mehrkosten verbunden sein. (Stand: 03.08.2026)

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