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(Wien, 29.08.2024) – Wer sich für einen oder mehrere Notdienste im kommenden Jahr interessiert, kann sich vom 01.09. bis zum 30.09.2024 auf der Website der Landeszahnärztekammer für Wien dafür anmelden. Nachtdienste finden täglich von 20:00 bis 1:00 Uhr statt und können von allen Zahnärzt:innen mit ÖGK-Vertrag verrichtet werden. Aufgrund des regen Interesses können pro Jahr maximal drei Nachtdienste pro Zahnärztin/Zahnarzt vergeben werden.

Wochenend- und Feiertagsdienste

Der Wochenend- beziehungsweise Feiertagsdienst wiederum umfasst den Zeitraum von Samstag bis Sonntag sowie gegebenenfalls zusätzlich Feier- und Fenstertage und findet von 09:00 bis 18:00 Uhr statt. Ein Dienst besteht somit aus zwei bis maximal vier Tagen, ausgenommen der Feiertag fällt auf einen Mittwoch. Für jeden zweitägigen Dienst werden drei Ordinationen eingeteilt. Diese Dienste können nur von Zahnärzt:innen mit ÖGK-Vertrag innerhalb der ersten fünf Jahre nach Invertragnahme versehen werden. Pro Ordination werden maximal drei Wochenend- beziehungsweise Feiertagsdienste im Jahr vergeben, und zwar je ein Dienst pro Tertial. Besteht der Dienst aus drei oder mehr Tagen, wird zusätzlich eine vierte Ordination eingeteilt. Diesen zusätzlichen Dienst dürfen auch Privatzahnärztinnen und Privatzahnärzte oder jene mit KFA- und SVS-Kassen verrichten.

Rückfragen und Anmeldung

Rückfragen:
Susanne Plattner
Tel. +43 50 511-1020
E-Mail: niederlassung(at)wr.zahnaerztekammer.at

Anmeldelink:
www.zafi.at/notdienste-2025