(Wien, 08.07.2025) – Ende Juni 2025 wurde die steuerfreie Mitarbeiter:innenprämie im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes, das am 30.06.2025 kundgemacht wurde, im Parlament beschlossen. Arbeitgeber:innen können ihren Mitarbeiter:innen im Jahr 2025 bis zu 1.000,00 Euro steuerfrei als Prämie auszahlen. Diese Regelung bezieht sich nur auf die Lohnsteuerbefreiung. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten sind weiterhin voll abzuführen.

Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Die Prämie muss zusätzlich zum laufenden Entgelt gezahlt werden.
  • Es gibt keine Verpflichtung zur Auszahlung.
  • Bei unterschiedlicher Auszahlungshöhen zwischen den Mitarbeiter:innen muss eine sachliche Differenzierung vorliegen.
  • Bei Überschreitung des Freibetrags in Höhe von 1.000,00 Euro kommt es zur Arbeitnehmer:innenveranlagung.

Zusammenfassung:

  • Lohnsteuer: steuerfrei bis 1.000,00 Euro
  • Sozialversicherung: keine Befreiung – Beiträge bleiben bestehen
  • Lohnnebenkosten: keine Befreiung – Abgaben bleiben bestehen

Weitere Informationen:
Mitarbeiter:innenprämie 2025

Rückfragen:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Steuerberater:in.