(Wien, 29.06.2026) – Aktuelles aus der Erweiterten Vollversammlung des Wohlfahrtsfonds
Reform des WFF beschlossen
Der Wiener Wohlfahrtsfonds steht heute auf einem stabilen Fundament. Genau deshalb sind wir im Verwaltungsausschuss davon überzeugt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Reform ist: Nicht aus Not, sondern aus Stärke. Viele Regeln des heutigen Systems stammen aus einer Zeit, in der die Stabilisierung des Fonds oberste Priorität hatte. Diese Aufgabe wurde erfüllt. Nun geht es darum, den Wohlfahrtsfonds für die Mitglieder nicht nur einfacher und transparenter zu gestalten, sondern vor allem fair und zeitgemäß.
Was bleibt?
- Das bewährte Richtbeitragssystem bleibt erhalten.
- Die grundsätzliche Aufteilung der Beiträge von 80 Prozent Umlageverfahren und 20 Prozent kapitalgedecktes Verfahren (KDV) bleibt erhalten.
Vertrauensschutz
- Für Mitglieder ab 55 Jahren gilt eine zehnjährige Übergangsbestimmung und ein Bestandsschutz im bisherigen System.
- Beiträge, die bis dato umlagefinanziert aufs Zusatzleistungskonto eingezahlt worden sind, bleiben unangetastet.
Was wird einfacher?
Der Wohlfahrtsfonds wird künftig auf zwei klar nachvollziehbare "Vorsorgebausteine" reduziert:
- Grund- und Ergänzungsleistung (Umlageverfahren): Sie sichert die solidarischen Leistungen des Fonds
- Kapitalgedeckte Zusatzleistung: Sie bildet das persönliche Vorsorgekapital eines jeden Mitglieds transparent und individuell nachvollziehbar ab. Damit wird die bisherige Konten- und Verrechnungslogik deutlich vereinfacht.
Das ist die wichtigste Änderung:
Das bisherige jährliche Limit beim Erwerb von Anwartschaftspunkten (AWP) entfällt. In Zukunft können daher pro Jahr auch mehr als 3 AWP erworben werden. Mit der neuen Regelung steht ab 01.01.2027 nun ein größerer Anteil der Einzahlungen für den Erwerb von AWP zur Verfügung. Dadurch können mehr Punkte angesammelt werden und die volle Anwartschaft von 100 Punkten kann so deutlich schneller erreicht werden als bisher. Die umlagenfinanzierte Zusatzleistung wird zudem auf ein kapitalgedecktes Verfahren umgestellt.
Höchstbeitrag und Systemlogik
Der Höchstbeitrag wird künftig auf Basis des zweifachen Richtbeitrags festgelegt und automatisch an dessen Entwicklung angepasst. Dadurch wird der Höchstbeitrag erstmals nach einer nachvollziehbaren Berechnungslogik bestimmt, anstatt durch willkürliche Anpassungen festgesetzt zu werden. Infolge dieser Neuregelung reduziert sich der derzeitige Höchstbeitrag um rund 10.000 Euro.
Uns ist bewusst, dass die Reform ein komplexes Thema ist und noch Fragen aufwerfen wird. Wir sind bemüht, Sie bis zur geplanten Umsetzung im Jänner 2027 laufend und transparent über alle relevanten Details zu informieren.
Dabei geht es uns darum, genügend Zeit für Information und Fragen zu schaffen, und aufzuklären, warum diese Reform eine wichtige Weiterentwicklung für den Wiener Wohlfahrtsfonds und seine Mitglieder ist.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für den Wohlfahrtsfonds 2025 wurde der Erweiterten Vollversammlung präsentiert und von dieser beschlossen. Eine Kurzversion des Rechnungsabschlusses finden Sie hier: Ärztekammer intern
Änderung der Satzungs- und Beitragsordnung
Die beschlossenen Änderungen der Satzung und Beitragsordnung setzen die zentralen Eckpunkte der Wohlfahrtsfonds-Reform 2027 um. Zu den Anpassuung zählen das Streichen des jährlichen AWP-Punktelimits, die Einführung einer kapitalgedeckten Zusatzleistung und die Einführung einer zehnjährigen Übergangsfrist. Zudem wird der Höchstbeitrag auf das Zweifache des Richtbeitrags reduziert.
Weitere Themen und Inhalte
- Vermögensentwicklung: Der Erweiterten Vollversammlung wurde auch über die Vermögensentwicklung des Wohlfahrtsfonds berichtet. Dies umfasste Informationen zur aktuellen Vermögensverteilung, zur Performance des Wohlfahrtsfonds-Masterfonds sowie einen Überblick über die bestehenden Immobilien und deren laufende Entwicklung.
- Mitglieder- und Leistungsstatistik: Es wurde ein aktueller Auszug aus der Mitgliederstatistik präsentiert, der unter anderem Informationen zu den Beitragsleistungen, der Altersstruktur der Mitglieder sowie zu den bezogenen Leistungen im vergangenen Jahr enthielt. Sämtliche Informationen können Sie auch demnächst im aktuellen Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds nachlesen.
Wir freuen uns über Ihr Feedback
Wir sind bemüht, Ihnen auf unserer Website www.wohlfahrtsfonds.wien umfassende und aktuelle Informationen rund um den Wohlfahrtsfonds bereitzustellen und das Informationsangebot auch laufend zu erweitern.
Gleichzeitig ist es uns ein großes Anliegen, dass Sie genau jene Informationen erhalten, die Sie sich wünschen und brauchen. Daher freuen wir uns sehr über Ihre Anregungen, Fragen und Erweiterungsvorschläge. Teilen Sie uns gerne mit, welche Informationen für Sie besonders relevant sind - schreiben Sie uns dazu einfach an die unten angeführte E-Mail-Adresse.
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