(Wien, 07.05.2026) – Am Freitag, 29.05.2026, findet die gemäß den Bestimmungen des Zahnärztekammergesetzes vorgesehene Zahnärztekammerwahl statt. Wahlberechtigte Wiener Kammermitglieder können ihre Standesvertretung für die fünfjährige Amtsperiode 2026 bis 2031 wählen. 

Am Wahlgang können wahlberechtigte Wiener Kammermitglieder entweder 

  • per Briefwahl oder 
  • per persönlicher Stimmabgabe am Wahltag, 29.05.2026, in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr im Wahllokal (Landeszahnärztekammer für Wien, Linke Wienzeile 170, 1060 Wien, 1. Obergeschoss) teilnehmen. 

Zur diesjährigen Wahl treten im Bundesland Wien zwei Gruppierungen an.  

1. Briefwahl

  • Wahlberechtigte Wiener Kammermitglieder erhalten bis zum 12.05.2026 von der Kreiswahlkommission ein Kuvert mit den amtlichen Wahlunterlagen postalisch zugestellt. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung nachweislich erfolgt. Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen nicht erhalten, kontrollieren Sie daher bitte, ob die Sendung in der Postfiliale hinterlegt wurde. Sie können dazu auch im Büro der Landeszahnärztekammer für Wien (Geschäftsstelle der Kreiswahlkommission) nachfragen.
  • Der Umschlag (großes Kuvert, Format C4) enthält den amtlichen Stimmzettel mit den zwei Wahlvorschlägen, ein blaues Wahlkuvert, ein bereits mit Ihrem Absender versehenes vorfrankiertes Rückkuvert und eine Wahlanleitung.
  • Bereits ab Erhalt dieser Unterlagen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben.

    Die Teilnahme ist sehr einfach:

  • Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel aus.
  • Stecken Sie ihn in das blaue Wahlkuvert, geben Sie dieses blaue Wahlkuvert in das vorfrankierte, bereits mit Ihrem Absender versehene Rückkuvert.
  • Werfen Sie das Rückkuvert in einen Postkasten, bringen es zur Post oder lassen es per Boten an die Adresse >Linke Wienzeile 170, 1060 Wien< übermitteln. Sie müssen sich nicht um das Porto kümmern; das Rückkuvert ist bereits freigemacht.

    Bitte beachten:

  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Rückkuvert bis 29.05.2026, 12:00 Uhr in der Landeszahnärztekammer für Wien eingelangt sein muss.
  • Achtung: Lassen Sie die am Rückkuvert aufgedruckte Absenderadresse in jedem Fall unverändert, also z.B. auch dann, wenn als Absender Ihre Ordinationsadresse oder Ihr Dienstort angeführt ist, Sie das Rückkuvert aber von Ihrem Wohnsitz aus wegschicken oder wenn sich Ihre Ordinationsadresse, Ihr Dienstort oder Ihr Wohnsitz in der Zwischenzeit geändert hat. 

2. Persönliche Stimmabgabe

  • Falls Sie nicht von der Briefwahl Gebrauch machen, können Sie am Wahltag, 29.05.2026, zwischen 10:00 und 12:00 Uhr Ihre Stimme auch persönlich im Wahllokal (= Landeszahnärztekammer für Wien, Linke Wienzeile 170, 1060 Wien, 1. Obergeschoss) abgeben. Bitte bringen Sie zur Identitätsfeststellung einen amtlichen Lichtbildausweis mit. 
  • Für die Stimmabgabe können Sie auch das Ihnen bereits übersandte Wahlkuvert und den amtlichen Stimmzettel mitbringen und verwenden.

Eine detaillierte Wahlinformation, die Sie auch über eine gültige Stimmabgabe informiert, erhalten Sie mit Ihren Wahlunterlagen.
 


Zusammenfassung

Wahltag 29.05.2026

Briefwahl: 

Kuverts müssen in der Landeszahnärztekammer für Wien einlangen bis 

29.05.2026, 12:00 Uhr

Persönliche Stimmabgabe:

Landeszahnärztekammer für Wien
Linke Wienzeile 170
1060 Wien
1. Obergeschoss

29.05.2026, 10:00 bis 12:00 Uhr

 

Rückfragen:
Landeszahnärztekammer für Wien
Geschäftsstelle der Kreiswahlkommission
Tel. +43 50 511-1020
E-Mail: office@wr.zahnaerztekammer.at